Am 7. Dezember 2023 wird der Europäische Gerichtshof (EuGH) über die Frage entscheiden, ob die Erstellung des Score-Wertes für die Kreditwürdigkeit von Verbrauchern durch die Schufa gegen die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und somit gegen Europarecht verstößt. Der EuGH-Generalanwalt hat bereits in seinen Schlussanträgen im März 2023 klargestellt, dass der Score nicht mit dem Datenschutzrecht vereinbar ist. Um Verbrauchern mit Schufa-Problemen zu helfen, bietet die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer eine kostenlose Erstberatung im Online-Check an.
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Schufa-Score: EuGH entscheidet über Vereinbarkeit mit Europarecht
Die Schufa spielt eine wesentliche Rolle bei Krediten, Mietverträgen und Hauskäufen. Banken, Telekommunikationsdienste und Energieversorger nutzen in der Regel die Dienste der Schufa, um die Kreditwürdigkeit einer Person zu überprüfen. Die Schufa gibt den Unternehmen dann eine Bewertung in Form des Score-Wertes, der anzeigen soll, wie gut der Verbraucher seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Die automatisierte Erstellung dieses Scores steht nun vor dem EuGH zur Überprüfung, da der EuGH-Generalanwalt der Meinung ist, dass dies gegen das Europarecht verstößt, da es eine unzulässige automatische Entscheidung darstellt.
Verbraucherrechte gestärkt: DSGVO ermöglicht Löschung von Schufa-Daten
Seit einigen Monaten steht die Schufa unter erheblichem Druck, da gegen sie verschiedene Verfahren am Bundesgerichtshof (BGH) und am Europäischen Gerichtshof (EuGH) anhängig sind. Immer mehr Verbraucher wehren sich gegen die Machtposition der Schufa, und ihre Bemühungen zeigen erste Erfolge. Als Reaktion darauf hat die Schufa freiwillig die Speicherdauer für Einträge zu abgeschlossenen Privatinsolvenzen von drei Jahren auf sechs Monate verkürzt. Der EuGH-Generalanwalt hat bereits in seinen Schlussanträgen angedeutet, dass die lange Speicherdauer gegen das europäische Datenschutzrecht verstößt. Die Schufa unterstützt ehemalige insolvente Verbraucher nun dabei, einen Neuanfang im Geschäftsleben zu machen.
Banken berücksichtigen weitere Faktoren bei Kreditentscheidungen
Trotz der Kritik des EuGH-Generalanwalts beharrt die Schufa weiterhin auf ihrem Scoring-Verfahren. Laut Tagesschau.de hat die Auskunftei im September 2023 Unternehmen gebeten, schriftlich zu bestätigen, dass der Schufa-Score nicht als alleiniges Kriterium für Vertragsentscheidungen verwendet wird und dass eine negative Bewertung nicht automatisch zu einem Vertragsausschluss führt. Diese Entwicklung wird von Computer-Bild als bemerkenswert angesehen, da bisher die allgemeine Annahme bestand, dass der Schufa-Score ein entscheidender Faktor bei Vertragsentscheidungen sei. Auch Verkehrsbetriebe und Versandhandelsunternehmen nutzen den Schufa-Score zur Beurteilung der Bonität von Kunden. Banken und Sparkassen hingegen berücksichtigen zusätzliche Informationen in ihre Entscheidungsprozesse.
Schufa-Einträge nach Insolvenz können nach DSGVO gelöscht werden
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) stärkt die Rechte der Verbraucher. Laut Artikel 17 Absatz 1 DSGVO können Verbraucher die Löschung ihrer Daten verlangen, wenn die Verarbeitung nicht rechtmäßig oder nicht mehr notwendig ist. Insbesondere nach einer Insolvenz ist die persönliche Situation für Verbraucher heikel. Ein negativer Schufa-Eintrag, der auf die abgeschlossene Insolvenz hinweist, kann den gewünschten Neustart erschweren. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet Verbrauchern mit Schufa-Problemen eine kostenlose Erstberatung an, in der Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie Schufa-Einträge geprüft und gelöscht werden können.
Schufa-Einträge prüfen und löschen: Möglichkeiten für Verbraucher aufgezeigt
Am 7. Dezember 2023 wird der Europäische Gerichtshof (EuGH) darüber entscheiden, ob die Erstellung des Schufa-Scores gegen das Europarecht verstößt. Verbraucher, die mit Problemen bei der Schufa konfrontiert sind, können eine kostenlose Erstberatung bei der renommierten Kanzlei Dr. Stoll & Sauer in Anspruch nehmen. Dort werden ihnen verschiedene Möglichkeiten aufgezeigt, wie sie ihre Schufa-Einträge überprüfen und löschen lassen können. Die Schufa sieht sich zunehmendem Druck ausgesetzt und hat bereits freiwillige Änderungen vorgenommen, um den rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden. Aktuelle Recherchen zeigen jedoch, dass der Schufa-Score nach wie vor eine hohe Bedeutung für Unternehmen hat. Dank der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) werden die Rechte der Verbraucher gestärkt und sie haben das Recht, die Löschung von Daten zu verlangen, die nicht mehr notwendig oder rechtmäßig sind.