Geringe Anzahl an Widersprüchen bei Google Street View: Mangelndes Bewusstsein?

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In einem Interview mit Prof. Dr. Alexander Roßnagel, dem Sprecher der Plattform Privatheit und Hessischer Beauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, werden die Auswirkungen der neuen Straßen- und Gebäudeaufnahmen von Google Street View in Deutschland diskutiert. Durch die Aktualisierung des Datenbestands des Dienstes seit 2010 können Nutzer bequem von zu Hause aus potenzielle Ferienwohnungen oder das Wohnumfeld anderer Menschen betrachten. Allerdings besteht die Gefahr, dass die Veröffentlichung solcher Bilder Einblicke in die Privatsphäre ermöglicht und Informationen für kriminelle Zwecke missbraucht werden könnten.

Widerspruch gegen Google Street View: Schutz der Privatsphäre!

Google Street View ist ein kostenloser Dienst, der sich durch die Erfassung und Verarbeitung von Nutzerdaten finanziert. Die Daten werden von Google genutzt, um persönliche Profile zu erstellen und individualisierte Werbung zu schalten. Prof. Dr. Roßnagel betont, dass Google nicht im öffentlichen Interesse handelt, sondern in seinen eigenen Geschäftsinteressen. Daher sollten Nutzer ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung ausüben und Widerspruch gegen die Veröffentlichung ihrer Hausfront einlegen, um ihre Privatsphäre zu schützen.

Falls Sie nicht möchten, dass Ihre Hausfront bei Google Street View erscheint, können Sie einen Widerspruch direkt an Google senden. Nutzen Sie dafür die E-Mail-Adresse streetview_deutschland@google.com. Sollte Google Ihren Widerspruch ignorieren, haben Sie die Möglichkeit, eine Beschwerde beim Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit einzureichen.

Die Datenschutz-Grundverordnung legt fest, dass Unternehmen wie Google die Zustimmung der betroffenen Personen einholen müssen, um Fotos vom öffentlichen Raum zu machen und ins Internet zu stellen. Da es jedoch nicht praktikabel ist, von allen Betroffenen eine Einwilligung einzuholen, können solche Aufnahmen aufgrund eines überwiegenden berechtigten Interesses verarbeitet werden. Dennoch haben betroffene Personen das Recht, Widerspruch einzulegen, um ihre Grundrechte zu schützen und ihre Privatsphäre zu wahren.

Obwohl die Möglichkeit besteht, Widerspruch einzulegen, wurden seit dem Upload der neuen Bilder lediglich rund 100.000 Widersprüche registriert. Dies könnte darauf zurückzuführen sein, dass viele Menschen die Risiken von Google Street View nicht erkennen oder nicht ausreichend informiert sind. Es ist von Bedeutung zu verstehen, dass die bewusste Entscheidung, keinen Widerspruch einzulegen, ebenfalls als eine Ausübung der informationellen Selbstbestimmung angesehen werden kann.

Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ermöglicht es betroffenen Personen, selbst zu entscheiden, ob ihre Hausfront und persönlichen Daten bei Google Street View veröffentlicht werden sollen. Durch das Einlegen eines Widerspruchs können sie sicherstellen, dass ihre Privatsphäre geschützt bleibt und ihre Grundrechte gewahrt werden. Dies ist ein wichtiger Schritt, um die Kontrolle über die eigenen Daten zu behalten und die informationelle Selbstbestimmung zu wahren.

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