Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied kürzlich über ein Auslistungsbegehren gegen Google. Die Kläger forderten, dass bestimmte Artikel nicht mehr in den Suchergebnissen erscheinen und die Artikel-Fotos nicht als Vorschaubilder angezeigt werden. Die besagten Artikel stammten von einer US-amerikanischen Webseite, auf der das Anlagemodell der Finanzdienstleistungs-Gesellschaften des Klägers kritisch beleuchtet wurde. Die Klägerin, Lebensgefährtin und Prokuristin einer dieser Gesellschaften, wurde ebenfalls in der Berichterstattung thematisiert. Die Webseite der Betreiberin stand selbst im Verdacht, Unternehmen erpresst zu haben. (Urteil v. 23.5.2023 – VI ZR 476/18)
Rückblick auf den Rechtsstreit mit Google
In einem aktuellen Rechtsfall hat der Bundesgerichtshof (BGH) über ein Auslistungsbegehren gegen den Suchdienst von Google entschieden. Die Kläger verlangten, dass bestimmte Artikel nicht mehr in den Suchergebnissen auftauchen und die Verwendung von Fotos dieser Artikel als Vorschaubilder untersagt wird. Die kritischen Artikel wurden auf einer US-amerikanischen Webseite veröffentlicht und thematisierten das Anlagemodell der Finanzdienstleistungs-Gesellschaften, in denen der Kläger tätig war oder Beteiligungen hatte. Auch die Klägerin, Prokuristin einer dieser Gesellschaften, war von den kritischen Berichten betroffen. Die Betreiberin der Webseite geriet selbst in den Fokus wegen mutmaßlicher Erpressung von Unternehmen.
BGH entscheidet über Google-Auslistungsbegehren
In Bezug auf einige Artikel bestätigte der BGH die Entscheidungen der Vorinstanzen. Der Kläger konnte in einem Fall keinen Bezug zu seiner Person nachweisen, und bezüglich der beiden anderen Artikel erbrachten die Kläger keinen ausreichenden Nachweis für die offensichtliche Unrichtigkeit der enthaltenen Informationen.
Die Kläger erzielten mit ihrer Revision Erfolg, was die Vorschaubilder betrifft. Der BGH verpflichtete Google dazu, die beanstandeten Vorschaubilder aus der Suchergebnisliste zu entfernen. Die Darstellung der Klägerfotos als isolierte und unzureichend aussagekräftige Vorschaubilder ohne Kontext wurde vom Gericht als ungerechtfertigt angesehen.
In Bezug auf die Kläger bedeutet die Entscheidung des Bundesgerichtshofs einen Teilerfolg. Zwar waren sie nicht in allen Punkten erfolgreich, jedoch wurde Google verpflichtet, die Vorschaubilder aus den Suchergebnissen zu löschen. Dies gewährleistet einen besseren Schutz der Persönlichkeitsrechte der Kläger und verhindert eine Beeinträchtigung ihres öffentlichen Images durch nicht aussagekräftige Fotos.
Der BGH hat klargestellt, dass Suchmaschinenbetreiber bei rechtmäßigen Auslistungsanträgen eine Verantwortung tragen, was einen wichtigen Präzedenzfall für Datenschutz und Meinungsfreiheit schafft. Die Entscheidung wird voraussichtlich zukünftige Fälle beeinflussen und ist ein bedeutender Schritt im Umgang mit kontroversen Inhalten im digitalen Zeitalter.