Steuern sparen: Bauwagen und Gartenhaus absetzen

0

Arbeitnehmer erkennen vermehrt die Vorzüge von alternativen Arbeitsräumen. Gartenhäuser und Bauwagen bieten die Möglichkeit, sich vom heimischen Umfeld abzukoppeln und in einer neuen Umgebung produktiver zu arbeiten. Zusätzlich könnten steuerliche Einsparungen den Anreiz für diese unkonventionelle Arbeitsweise erhöhen.

VLH informiert: Steuerabzüge für Bauwagen-Homeoffice möglich

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, ihr Arbeitsumfeld auf unkonventionelle Weise zu gestalten: Im eigenen Gartenhaus oder Bauwagen lässt sich das Homeoffice einrichten. Der Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) gibt Aufschluss über die steuerlichen Konsequenzen dieser Option. Diese Verbindung von Beruf und Natur schafft nicht nur eine erfrischende Atmosphäre, sondern auch Chancen zur steuerlichen Entlastung.

Arbeitsraum im Wandel: Vielfältige Optionen locken

Aktuelle Entwicklungen verdeutlichen den Trend, dass immer mehr Hersteller Komplettpakete für Bürohäuschen inklusive Innenausstattung und Elektroinstallationen anbieten. Diese Option erfreut sich insbesondere bei finanzkräftigen Arbeitnehmern mit eigenem Grundstück und der Bereitschaft, in zusätzliche Extras zu investieren, großer Beliebtheit.

Finanzielle Entlastung: Steuerliche Vergünstigungen für Arbeitnehmer

Für Berufsgruppen, die überwiegend im Homeoffice tätig sind, wie beispielsweise IT-Spezialisten oder Journalisten, eröffnet sich eine spannende steuerliche Perspektive. Ein neuer Ansatz besteht darin, einen Bauwagen oder ein Gartenhaus als dedizierten Arbeitsraum zu nutzen. Die entstehenden Kosten für diesen Raum sind uneingeschränkt steuerlich absetzbar, sofern er als zentrale Anlaufstelle für die berufliche Tätigkeit fungiert. Diese Möglichkeit gilt auch für Lehrkräfte, die keinen Arbeitsplatz beim Arbeitgeber haben.

Aktuelle Änderungen: Kostenabsetzung für Arbeitszimmer neu geregelt

Arbeitszimmer in eigenen Wohnräumen: Kosten wie Miete, Strom und Heizung können anteilig als Steuerabzug geltend gemacht werden. Gleichzeitig sind Arbeitsmittel wie Schreibtisch, Stuhl und Beleuchtung von der Arbeitszimmerabsetzung getrennt und individuell absetzbar.

Absetzbarkeit von Gartenhaus-Kosten genehmigt

Bei der Nutzung eines Bauwagens oder Gartenhauses als Homeoffice können Kosten präzise zugeordnet werden, vorausgesetzt separate Strom- und Wasserzähler sind vorhanden. Kontinuierliche Ausgaben wie Strom, Wasser und Reinigung können entweder bis zu 1.260 Euro oder vollständig von der Einkommensteuer abgesetzt werden, je nach Vorhandensein eines festen Arbeitsplatzes beim Arbeitgeber. Wenn der Hauszähler für Strom und Wasser genutzt wird, ist eine Berechnung unumgänglich.

Die Abschreibungsdauer von Gartenbauten variiert je nach Art erheblich. Ein mobiler Bauwagen kann über zwölf Jahre abgeschrieben werden, während ein dauerhaft verankertes Gartenhaus über 50 Jahre abgeschrieben wird. Die Klassifizierung als Schuppen führt zu einer Abschreibungsdauer von 16 Jahren.

Zukünftige Vorgaben: Weichenstellungen und Konsequenzen

Wer ein Gartenhaus als Homeoffice verwenden möchte, sollte die Genehmigungsanforderungen überprüfen. Ab der Steuererklärung 2023 sind Arbeitszimmerkosten nur absetzbar, wenn das Arbeitszimmer der Hauptarbeitsort ist. Für andere Arbeitnehmer steht die Homeoffice-Pauschale zur Verfügung, die ab 2023 für bis zu 210 Arbeitstage sechs Euro pro Tag beträgt.

Die steuerliche Landschaft für Arbeitnehmer wandelt sich durch die Einführung von Gartenhäusern und Bauwagen als mögliche Homeoffice-Lösungen. Die Absetzungsoptionen werden ab 2023 überarbeitet, um diesen neuen Arbeitsraumtypen gerecht zu werden.

Lassen Sie eine Antwort hier