Datenleck bei Lebensversicherung von 1871: Betroffene Kunden können Schadensersatz fordern

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Die Lebensversicherung von 1871 hat ihre Kunden kürzlich über ein Datenleck informiert, das durch eine Sicherheitslücke in der Transfer-Software MOVEit des Dienstleisters Majorel Deutschland verursacht wurde. Bei diesem Vorfall wurden hochsensible Daten wie Vertragsdaten, Adressdaten und Namen von Riester-Versicherungen abgegriffen. Obwohl keine Bankverbindungen oder Passwörter betroffen waren, besteht dennoch ein erhebliches Risiko für die Kunden, da die gestohlenen Daten für betrügerische Aktivitäten und Identitätsdiebstahl genutzt werden könnten.

Langfristige Schäden durch Datenleck können durch Erstberatung vermieden werden

Die IT-Kanzlei Dr. Stoll & Sauer weist darauf hin, dass die betroffenen Kunden der Lebensversicherung von 1871 aufgrund des entstandenen immateriellen Schadens Anspruch auf Schadensersatz haben. Durch den Verlust der Kontrolle über ihre hochsensiblen Daten besteht die Gefahr, dass kriminelle Hacker langfristig konkrete Schäden verursachen können. Um den betroffenen Kunden bei der Wahrnehmung ihrer Möglichkeiten und Chancen auf Schadensersatz zu unterstützen, bietet die Kanzlei eine kostenlose Erstberatung im Online-Check an.

Die Rechtsprechung in Deutschland hat eindeutig festgestellt, dass Personen, die von Datenlecks betroffen sind, einen gesetzlichen Anspruch auf Schadensersatz haben. Dies wurde insbesondere im Fall des Datenlecks bei Facebook deutlich, wo deutsche Gerichte vermehrt hohe Schadensersatzsummen im vierstelligen Bereich zugesprochen haben. Darüber hinaus hat der Europäische Gerichtshof durch ein wegweisendes Datenschutzurteil die Rechte der Verbraucher gestärkt und festgestellt, dass Unternehmen bei Datenschutzverstößen Schadensersatz leisten müssen, unabhängig davon, ob ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist.

Bei Datenlecks erfolgen Angriffe in der Regel nicht direkt beim Unternehmen selbst, sondern bei den externen Dienstleistern, die die Transfer-Software MOVEit verwenden. Unternehmen wie die Lebensversicherung von 1871 erhalten dann von ihren Dienstleistern Benachrichtigungen über das Datenleck. Dies verdeutlicht die Abhängigkeit von externen Dienstleistern und die Notwendigkeit, sicherzustellen, dass diese Dienstleister angemessene Sicherheitsvorkehrungen treffen.

In den vergangenen Monaten gab es eine Häufung von Datenlecks, die mit der Software MOVEit in Verbindung stehen. Auch namhafte Unternehmen wie die Deutsche Bank, die Postbank und das Vergleichsportal Verivox waren von diesen Sicherheitsverletzungen betroffen. Es scheint, dass es vermehrt zu solchen Vorfällen kommt, bei denen die Software MOVEit eine Rolle spielt.

Zur Vermeidung weiterer negativer Folgen empfiehlt die Lebensversicherung von 1871 ihren betroffenen Kunden einige Sicherheitsvorkehrungen. Dazu gehört es, generell aufmerksam zu sein und bei verdächtigen Telefonanrufen oder E-Mails, die persönliche Daten wie Bankverbindungen erfragen, kritisch zu hinterfragen. Darüber hinaus sollten Kunden verdächtige Aktivitäten umgehend der Versicherung melden, um ihre Sicherheit zu gewährleisten.

Kunden der Lebensversicherung von 1871, die von dem Datenleck betroffen sind, haben das Recht auf Schadensersatz und sollten die kostenlose Erstberatung im Online-Check der angesehenen Kanzlei Dr. Stoll & Sauer in Anspruch nehmen. Die gestohlenen Daten stellen ein erhebliches Risiko für betrügerische Aktivitäten und Identitätsdiebstahl dar. Die Rechtsprechung schützt die Verbraucher und stärkt ihre Rechte bei Datenschutzverletzungen. Es ist von großer Bedeutung, dass die Betroffenen ihre Möglichkeiten und Chancen auf Schadensersatz kennen und nutzen.

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