Bei Easypark ist es zu einem Sicherheitsvorfall gekommen, bei dem personenbezogene Daten von Nutzern gestohlen wurden. Das Unternehmen hat seine Kunden unverzüglich über den Vorfall informiert und betont, dass sensible Daten wie Standortdaten oder Parkvorgänge nicht betroffen sind. Dennoch warnt Easypark vor möglichen Phishing-Angriffen und empfiehlt den Kunden, wachsam zu sein. Die erfahrene Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet betroffenen Verbrauchern eine kostenlose Erstberatung an und informiert über rechtliche Möglichkeiten, wie Auskunft und Schadensersatzansprüche.
Datenschutzverletzung bei Easypark: Nutzerdaten wurden kompromittiert
Am 10. Dezember 2023 wurde Easypark Opfer einer Cyberattacke, bei der persönliche Daten wie Namen, Telefonnummern, Adressen, E-Mail-Adressen und teilweise Kreditkartennummern gestohlen wurden. Das Unternehmen informierte seine Kunden über die Datenschutzverletzung. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die gestohlenen unvollständigen Informationen nicht ausreichen, um Zahlungen vorzunehmen. Sensible Daten wie Standortdaten, Fahrzeugregistrierungen und Parkvorgänge blieben unberührt. Dennoch warnt Easypark seine Kunden vor möglichen Phishing-Angriffen und empfiehlt erhöhte Vorsicht.
Verbraucher aufgepasst: Datenlecks ermöglichen gezielte Phishing-Angriffe
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer betont die Wichtigkeit, sich der möglichen Konsequenzen eines Datenlecks bewusst zu sein und entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Durch die Kombination von Informationen aus verschiedenen Datenlecks könnten Cyberkriminelle gezielte Phishing-Angriffe auf Verbraucher durchführen. Das Datenleck bei Easypark bildet einen weiteren Mosaikstein in dieser bedrohlichen Entwicklung.
Das genaue Ausmaß des Datenlecks bei Easypark ist noch nicht bekannt, aber es ist wichtig zu beachten, dass neben grundlegenden Kontaktdaten auch Bezahlinformationen gestohlen wurden. Obwohl diese gestohlenen Informationen nicht ausreichen, um direkte Zahlungen zu tätigen, besteht dennoch ein potentielles Risiko für Phishing-Angriffe, bei denen die gestohlenen Daten missbraucht werden könnten.
Im Darknet werden aufgrund der Kombination von Datenlecks bei Plattformen wie Facebook, Deezer oder Twitter große Mengen an sensiblen personenbezogenen Daten gehandelt. Kriminelle nutzen diese Daten, um Identitäten zu fälschen und im Namen von Verbrauchern betrügerische Geschäfte abzuwickeln. Mit jedem neuen Datenleck steigt das Risiko eines Cyberangriffs, da die Kriminellen Zugang zu immer mehr persönlichen Informationen und somit zu einem breiteren Angriffsvektor haben. Verbraucher sollten daher ihre Daten schützen und wachsam bleiben.
Kunden von Easypark haben nach Artikel 15 der Datenschutzgrundverordnung das Recht zu erfahren, ob sie von dem Datenleck betroffen sind. Darüber hinaus können sie mögliche Schadensersatzansprüche nach Artikel 82 der DSGVO geltend machen, wenn Easypark unvollständige Informationen bereitstellt oder andere Pflichtverletzungen vorliegen. Die aktuelle Rechtsprechung in Deutschland und ein richtungsweisendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs stützen diese Möglichkeit.
Potenziell betroffene Verbraucher haben die Möglichkeit, eine kostenlose Erstberatung im Online-Check der renommierten Kanzlei Dr. Stoll & Sauer in Anspruch zu nehmen. In diesem Online-Check können die Nutzer herausfinden, ob sie von dem Datenleck bei Easypark betroffen sind, und es werden ihnen rechtliche Möglichkeiten aufgezeigt, wie sie Schadensersatzansprüche geltend machen können.
Das Bewusstsein der Verbraucher für die möglichen Folgen eines Datenlecks ist entscheidend. Durch die aktive Wahrnehmung ihrer Rechte und die Umsetzung geeigneter Schutzmaßnahmen können sie sich wirksam gegen Cyberangriffe absichern und im Falle eines Schadens angemessen entschädigt werden.